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| STRAFRECHT

 

„Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben."
(Prof. Dr. Hans Dahs - Handbuch des Strafverteidigers, 7. Auflage, 2005, Rn. 1)

Strafrecht ist ein ganz besonderes Rechtsgebiet!

Strafverfahren stellen für die Betroffenen eine sehr belastende und oftmals sogar existenzbedrohende Situation dar.

Daher sollte die beschuldigte Person gegenüber den Strafverfolgungsbehörden stets nach dem Motto „Reden ist Silber, SCHWEIGEN ist Gold!“ handeln, denn im Strafverfahren können Sie gerade durch spontane Äußerungen Fehler machen, die später nur schwer oder gar nicht mehr ausgeglichen werden können.

Die entscheidenden Weichenstellungen erfolgen - vielfach unbekannt - bereits im Ermittlungsverfahren, daher ist es wichtig, UNVERZÜGLICH, nach dem der Beschuldigte vom Ermittlungsverfahren Kenntnis erlangt, einen Verteidiger zu beauftragen.

Denn nur ein Verteidiger mit Spezialwissen im Strafrecht kann Ihre Rechte gegenüber den Strafverfolgungsbehörden auf „Augenhöhe“ durchsetzen, da nur er beispielsweise ein Recht auf Einsicht in die Ermittlungsakten hat. Dieses Recht hat der Beschuldigte nicht.

Es ist sehr wichtig, dass Sie sich bereits in der ersten Vernehmung durch die Polizei, der Staatsanwaltschaft, Richter oder der Ordnungsbehörde anwaltlich vertreten lassen.

Da im Strafrecht unverzügliches Handeln zur Wahrung der Rechte des Beschuldigten notwendig ist, nutzen Sie bei Verhaftung, Festnahme oder Durchsuchung unseren

24-Stunden-Notruf in Strafsachen: 0171 / 62 84 301


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Aktenstapel

Fachanwalt

Ihre Ansprechparterin für
das Strafrecht:
Katrin Schmitt

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