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| MEDIATION

eine außergerichtliche Form der Konfliktbearbeitung


Mediationsverfahren zeichnen sich durch folgende Kriterien aus:
  • Eigenverantwortlichkeit: Die Beteiligten entwickeln die Lösung selbst.
  • Freiwilligkeit: Die Beteiligten entschließen sich bewusst zur Teilnahme.
  • Informiertheit: Entscheidungen werden auf der Grundlage aller notwendigen Informationen getroffen.
  • Vertraulichkeit: Die Beteiligten und der Mediator verpflichten sich zur Vertraulichkeit.
  • Ergebnisoffenheit: Das Ergebnis eines Mediationsverfahrens wird nicht vorgegeben, sondern im Verlaufe des Verfahrens von allen Beteiligten selbst festgelegt.
  • Unabhängigkeit / Allparteilichkeit des Mediators: Der Mediator ist unabhängig von den Personen und dem Gegenstand der Mediation. Er begleitet die Parteien unparteilich und ausgewogen.

Die Hauptanwendungsfelder der Mediation sind:
  • Bearbeitung von Trennungs- und Scheidungsfolgen
  • Erbschaftsangelegenheiten, Unternehmensnachfolge, insbesondere in Familienbetrieben
  • Interne und externe Konflikte in oder zwischen Unternehmen
  • zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Konflikte im Zusammenhang mit Bauvorhaben
  • Konflikte im Spannungsfeld zwischen Umwelt, Politik, Wirtschaft und Sozialem (Mediation im öffentlichen Bereich)
  • Nachbarschaftskonflikte
  • Konflikte mit interkulturellem Hintergrund

Rechtsanwalt Stieghorst hat seine Ausbildung zum Mediator an der Juristischen Fakultät der Universität Bielefeld in Zusammenarbeit mit der "Gesellschaft für Wirtschaftsmediation und Konfliktmanagement" in München absolviert.


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Mediation

Ihr Ansprechpartner:

Wolfgang Stieghorst

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